Keine Tote mehr an Fussgängerstreifen – das wird wohl leider ein frommer Wunsch bleiben. Fast täglich wird in den Medien ĂĽber neue Tote und Schwerverletzte berichtet; Menschen, die beim Ăśberqueren des Fussgängerstreifens angefahren wurden. Im Artikel “Der Super-Zebrastreifen” berichtet der SonntagsBlick vom 11. Dezember 2011 von den wichtigsten Kriterien fĂĽr einen möglichst sicheren Fussgängerstreifen:
Schutzinsel in der Strassenmitte: So muss nicht die ganze Strasse aufs Mal ĂĽberquert werden.
Gute Beleuchtung: Fussgänger sollen vor und auf dem Streifen gut sichtbar sein.
Gute Sichtweite: Autofahrer können schon von weitem sehen, ob sich jemand am oder auf dem Fussgängerstreifen befindet. Und Fussgänger können schon von weitem sehen, ob ein Auto naht.
Sichere Fussgängerstreifen (Bild: SonntagsBlick)
Neben diesen technischen Vorkehrungen, Fussgängerstreifen sicherer zu machen, ist meiner Meinung nach auch jeder Autofahrer und jeder Fussgänger in der Verantwortung – über das habe ich hier schon mehrmals berichtet:
aufmerksam: Autofahrer und Fussgänger sollen ihre ganze Aufmerksamkeit auf die Strasse richten und sich nicht ablenken lassen. Fussgänger sollen keinesfalls einfach blindlings auf die Strasse laufen, so wie es leider vielfach zu beobachten ist, sondern sich gut umschauen. Es schadet nicht, dabei die Musik auf den Kopfhörern kurz auf Pause zu schalten.
sichtbar: Gerade in der Dämmerung und bei Regen sind Fussgänger in dunkler Kleidung schlecht sichtbar. Fussgänger müssen sich dessen bewusst sein und entsprechend vorsichtig sein, oder sich anpassen: Hellere Kleidung oder Reflektoren an Jacke, Rucksack o.ä. wirken Wunder.
erkennbar: Je eher erkennbar ist, dass man den Fussgängerstreifen überqueren will, desto früher kann der Autofahrer reagieren und bremsen. Fussgänger sollen also nicht einfach unvermittelt auf die Strasse treten.
realistisch: Autos brauchen eine gewisse Strecke, um anzuhalten (den Reaktions- und Bremsweg). Auch deswegen sollen Fussgänger nicht unvermittelt auf die Strasse laufen.
Autofahrer ohne gültige Autobahn-Vignette müssen ab nächstem Jahr 200 statt 100 Franken Busse bezahlen. Teuer wird es aber auch, wenn man die Vignette am falschen Ort aufklebt.
Und zwar muss die Vignette bei Personenwagen auf der Innenseite der Frontscheibe werden, genauer am linken Rand oder hinter dem Innenrückspiegel. Wer sie an den Seitenfenstern anbringt, zahlt eine Busse. Diese Regelung ist übrigens nicht neu, sondern steht schon seit langem im Gesetz. Oder besser gesagt in Artikel 6 der Nationalstrassenabgabe-Verordnung. Wieso nur diese Orte erlaubt sind, sagt das Gesetz leider nicht – muss es aber auch nicht. Vermutlich will es die Kontrolle vereinfachen.
Hat man die Vignette falsch aufgeklebt und dafür eine Busse erhalten, muss immerhin die Vignette nicht noch einmal gekauft werden: Die Zollämter nehmen die falsch aufgeklebte Vignette zurück (oder besser gesagt: die Einzelteile, die beim Abnehmen übrig bleiben) und ersetzen sie kostenlos durch eine neue Vignette.
Übrigens: Geht die Frontscheibe kaputt, organisiert gemäss der Eidgenössischen Zollverwaltung die Autoversicherung eine neue Vignette. Das war mir neu.
Verfasst in der Kategorie: Recht von Autofahrer am Tuesday, 29. November 2011 1 Kommentar »
Ich beobachte es fast täglich kurz vor der Autobahnverzweigung in Bern: Vor mir wechselt ein Automobilist von der mittleren von drei Spuren auf die Überholspur, obwohl weit und breit niemand überholt werden kann. Dabei fährt er langsamer als erlaubt und will mich partout nicht vorbeilassen. Das kann nur eines bedeuten: Der Fahrer hält sich stur an die Anweisungen seines Navigationsgeräts und hat dabei das Denken völlig ausgeschaltet.
Diesen Autofahrern sei gesagt: Wenn das Navigationsgerät sagt: “Bitte links halten!”, dann heisst das nicht, dass Ihr schnurstracks auf die Ăśberholspur wechseln sollt. Sondern lediglich, dass Ihr bei der Verzweigung auf der nach links wegfĂĽhrenden Autobahn weiterfahren sollt, und nicht auf der nach rechts.
Das Problem dieses blinden Gehorchens ist nicht neu. Allzu zahlreiche Medienberichte von Autos, die in Seen oder Flüsse gefahren wurden, und Ähnliches belegen dieses Phänomen. Dabei ist es doch gerade beim Autofahren wichtig, mit dem Kopf voll bei der Sache zu sein und die Augen überall zu haben.
Wie kann das Problem im konkreten Fall gelöst werden? Da das Schweizer Gesetz weder Rechtsüberholen noch Lichthupe erlaubt, lässt sich leider nichts machen ausser Abwarten, bis solche Automobilisten die Augen vom Navi-Bildschirm nehmen und mal wieder einen Blick auf ihre Umgebung werfen. Dass sie ein Verkehrshindernis darstellen, werden sie aber kaum je bemerken.
Am 1. August 2011, dem Schweizer Nationalfeiertag, waren viele Schweizer unterwegs, um an einem Bauernhof-Brunch und/oder einer Bundesfeier teilzunehmen, oder einfach um das schöne Wetter zu geniessen. So auch das Auto vor mir:
Doch halt: Irgend etwas stimmt hier nicht. Hmm genau, auch wenn es auf den ersten Blick authentisch aussieht: Das Nummernschild am Veloträger ist selbst gemalt. Zwar scheinen die KĂĽnstler dafĂĽr eine Schablone oder ausgedruckte Buchstaben und Zahlen in der richtigen Schriftart verwendet zu haben – vielleicht haben sie ja einfach eine Papierkopie ihrer Autonummer gemacht. Doch ist das “G” zu hoch und das “5″ leicht schief. Hoffentlich stimmt wenigstens die Nummer selbst!
Noch deutlicher wird die Eigenkreation beim Betrachten der Wappen. Die Ränder des Schweizerkreuzes sind kurvig anstatt gerade und beim Aargauer Wappen fehlt eine Welle und die Sterne sind falsch angeordnet. Fazit: Bei diesem Aargauer steht das “AG” klar fĂĽr “Achtung: gefälscht!”
Der leichte 3D-Effekt stammt übrigens vom Fotografieren – auf dem Schild standen die Wappen, Buchstaben und Zahlen nicht hervor.
Das geht gar nicht: Diese Rollstuhlfahrerin kehrt mit ihrem Mann zum Auto zurĂĽck, das sie auf einem Behindertenparkplatz in Bern parkiert haben. Und muss feststellen, dass ein Xerox-Mitarbeiter sein Firmenauto daneben parkiert hat; halb auf ihrem Parkplatz, halb auf dem Behindertenparkplatz daneben.
Deswegen kann sie die Beifahrertüre nicht mehr richtig öffnen, um ins Auto einzusteigen. Genau deswegen sind Behindertenparkplätze ja extrabreit. Sie muss im Regen warten, bis ihr Mann das Auto ein Stück zurückgefahren hat, um einsteigen zu können. Ihr Auto blockiert dabei die Busse, die auf der schmalen Strasse um die Kurve kommen. Selbst mehrere Tage später antwortet Xerox nicht auf die E-Mail-Reklamation. Das geht wirklich gar nicht.
Werden zwei Autobahnen zusammengeführt, heisst es vorsichtig sein. Denn möglicherweise wartet die Polizei schon, um Autofahrer abzuzocken. In einem kürzlichen Urteil hat das Bundesgericht nämlich entschieden, dass auch hier ein Rechtsüberholen strikte verboten ist.
Konkret heisst das: Wer auf der Autobahn fährt, die von rechts kommt, muss langsamer sein als Automobilisten, die auf der Autobahn von links her kommend fahren. Fährt hier ausgerechnet ein Sondertransport, Baustellenfahrzeug oder ähnliches mit gut 60 km/h (der Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn), mĂĽssen alle Autofahrer auf der rechten Autobahn eine Vollbremsung einleiten und die Verkehrssicherheit gefährden, wenn sie sich nicht strafbar machen wollen. So will es das Bundesgericht. Denn ein Vorbeifahren rechts an diesem langsamen Fahrzeug sei wegen dem RechtsĂĽberholverbot nicht gestattet. Der Richter bestätigte die bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen Ă 250 Franken und die Busse von 1′000 Franken und legte dem Autofahrer auch die GerichtsgebĂĽhren von 2′000 Franken auf.
Ob gleichzeitig auch das langsame Fahrzeug, das damit eigentlich ebenfalls verbotenerweise auf der linken Spur so langsam unterwegs ist, gebĂĽsst wurde, ist nicht bekannt.
Nach einem Abstecher ins Disneyland Paris machen wir uns gegen 16:30 Uhr auf den Weg nach Hause. Und stehen schon kurz nach der Abfahrt im Stau. Das kann ja heiter werden! Immerhin geht es danach zügig weiter. Über die Autobahn A5 fahren wir Richtung Troyes. Diese Autobahngebühren lohnen sich. Wenig Verkehr, frischer, ruhiger Strassenbelag, sanfte Kurven und Hügel – hier kommen wir gut vorwärts.
Nachdem einfach keine gescheite Raststätte mehr aufgetaucht ist, haben wir uns entschlossen, durchzufahren. Mit dem BurgerKing am Bahnhof Basel im Visier. Diese Pause haben wir uns verdient. So gestärkt geht’s gut gelaunt auf die letzten 100 km zurĂĽck in den Kanton Bern.
Kurz vor Mitternacht treffen wir wieder zu Hause ein, nach 2’696 Auto-Kilometern in acht Tagen, und ganz fest stolz darauf, diese Reise so gut geschafft zu haben.
Verfasst in der Kategorie: Reisen von Autofahrer am Sunday, 5. June 2011 Kein Kommentar »
Mehr oder weniger direkt aus dem Zug sind wir auf der französischen Autobahn und auf direktem Weg nach Paris. Nicht einmal drei Stunden dauert die Fahrt in die Hauptstadt Frankreichs.
Am späten Abend treffen wir im Hotel ein. Und auch hier ist es bitterkalt. Wir schalten die Heizung auf volle Kraft und machen uns auf den Weg ins Disney Village. Hier essen wir Znacht, zur Feier des Tages – unsere letzte Ferien-Nacht – mit Vorspeise, Hauptspeise und Dessert.
Leider ist das Hotelzimmer auch nach unserer Rückkehr noch immer eiskalt. Nach einer kurzen Nacht und Schlafen in Trainerhosen und Kaputzenpullover fahren wir wieder los zum Disneyland Paris. Das hat seinen eigenen Autobahnanschluss, der sich vor den Kassenhäuschen zur Fussballfeldgrösse verbreitert: 8 Euro beträgt die Parkgebühr, die im Voraus zu bezahlen ist.
Wir stĂĽrzen uns ins GetĂĽmmel. FrĂĽher waren wir jedes Jahr hier und kennen die Bahnen genau. Wir konzentrieren uns auf unsere Lieblingsbahnen und diejenigen, die seit unserem letzten Besuch neu dazugekommen sind. Allzu lange bleiben wir nicht. Nach dem Mittagessen in der Cowboy Cookout Barbeque Scheune wechseln wir in die Disney Studios gleich nebenan.
Auf der Studio Tram Tour fahren wir an vielen Filmrequisiten vorbei, darunter “RC” aus Toy Story oder gefleckte Dalmatiner-Autos aus 102 Dalmatiner.
Auch an der (relativ) neuen Parade “Stars ‘n’ Cars” spielen Autos eine grosse Rolle. Hier fahren Helden und Bösewichte in ihren Fahrzeugen vor und geben Autogramme, bevor es eine Tanzeinlage gibt.
Weiter hinten am Weg stehen Luigi und Guido aus “Cars” – auch ein schönes Fotosujet.
Danach ist es Zeit fĂĽr uns: Die Heimfahrt wartet.
Verfasst in der Kategorie: Reisen von Autofahrer am Wednesday, 1. June 2011 Kein Kommentar »
Gestern auf dem Nachhauseweg, bei leichtem Regen. Auf der Autobahnverzweigung Urtenen-Schönbühl fährt ein Tiertransporter mit Anhänger vor mir. Die Spur Richtung Biel beginnt mit einer Rechtskurve und führt dann in einer relativ engen Linkskurve unter der Autobahn Richtung Basel/Zürich hindurch. Die Geschwindigkeit ist zuerst auf 100, dann auf 80 und zuletzt auf 60 km/h begrenzt. Der Tiertransporter bremst – offenbar ein bisschen sehr stark. Denn plötzlich bricht das Heck des Anhängers nach rechts aus und steht schon fast quer, als der Fahrer von der Bremse geht und Gas gibt. Die Räder greifen wieder und der Transporter fährt viel zu schnell weiter, als wäre nichts gewesen.
Nicht auszudenken, was hätte passieren können. Denn bei Leitplanken links und rechts wäre hinter einem quer stehenden Transporter kein Ausweg offen geblieben, und wer weiss, ob der Lastwagen hinter mir hätte bremsen können. Manchmal braucht es wirklich einen Schutzengel, der mitfährt.
Sie lehnte sich gegen das Fahrverbot fĂĽr Frauen in Saudi-Arabien auf und wurde deshalb verhaftet. Nun wurde Manal al-Scherif auf freien Fuss gesetzt.
Eine saudiarabische Aktivistin gegen das Fahrverbot fĂĽr Frauen ist am Montag aus der Haft entlassen worden. Das teilte ein Sprecher von Manal al-Scherif am Montag mit. Die Freilassung sei unter dem internationalen Druck erfolgt, den die Festnahme erzeugt habe.
Die 32-Jährige hatte am 21. Mai eine Kampagne im Internet gestartet, um gegen das langjährige Fahrverbot für Frauen in Saudi-Arabien zu protestieren. Sie veröffentlichte ein Video, auf dem sie selbst hinter dem Steuer eines Autos zu sehen ist.
Sie wurde deshalb am Samstag von der Religionspolizei festgenommen und erst wieder auf freien Fuss gesetzt, nachdem sie sich schriftlich dazu verpflichtet hatte, nicht mehr Auto zu fahren. Nach Angaben eines Sicherheitsbeamten wurde Al-Scherif am Sonntag bei Tagesanbruch erneut festgenommen.
Quelle: SDA
Verfasst in der Kategorie: Recht von Autofahrer am Monday, 30. May 2011 Kein Kommentar »