SMS schreiben am Steuer gilt als grobe Verkehrsregelverletzung

Wer mit seinem Auto von der Strasse abkommt, weil er am Steuer mit dem Schreiben einer SMS beschäftigt war, begeht eine grobe und nicht bloss eine einfache Verkehrsregelverletzung. Das Bundesgericht hat diese Ansicht der Zürcher Justiz nun bestätigt.
Ein Autolenker war im Oktober 2006 nachts um 23.15 Uhr zwischen Obfelden und Ottenbach [...]

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