Rückwärtsfahren auf der Autobahn wird milder bestraft

Wer auf der Autobahn rückwärts fährt, begeht laut Bundesgericht nicht in jedem Fall eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln. Ein Urteil der Lausanner Richter deutet auf einen milderen Umgang mit Verkehrssündern hin.
Ein 83-jähriger Autofahrer war im März 2008 unterwegs zu einer Klassenzusammenkunft gewesen. Bei Rupperswil AG erwischte er versehentlich die Einfahrt der Autobahn in Richtung Aarau. [...]

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