Wenn plötzlich ein Parkverbotsschild neben dem Auto steht

Wer hat sie noch nicht gesehen: Mobile Parkverbotsschilder. Sie werden eingesetzt, wenn jemand zügelt, bei Bauarbeiten, Staatsempfängen oder sonstigen Gelegenheiten, das Parkieren kurzfristig zu untersagen. Wenn dann der Abschleppdienst vorfährt und trotz Dauerparkkarte das Auto der Nachbarn abschleppt, die seit drei Tagen in den Ferien sind, fragt man sich schon: Dürfen die das?

Die Stadtpolizei Bern hatte dazu noch vor ihrer Eingliederung in die Kantonspolizei ein Merkblatt für die Verwendung von mobilen Signalen herausgegeben. Hier die wichtigsten Punkte daraus:

  • Wer ein mobiles Parkverbot aufstellt, muss dies mindestens 48 Stunden vor dem Beginn des Parkverbots tun. Die genaue Dauer des Parkverbots (Datum und Uhrzeit) muss ersichtlich sein.
  • Beim Aufstellen des mobilen Parkverbots muss eine Liste und Skizze der bereits parkierten Autos (Formular auf der Rückseite des Merkblatts) gemacht werden.
  • Die Halter der bereits parkierten Autos müssen ausfindig gemacht und über das bevorstehende Parkverbot informiert werden, allenfalls mit Hilfe der Polizei.
  • Ein Abschleppen durch die Polizei muss dann (ebenfalls) mindestens 48 Stunden vor dem Beginn des Parkverbots beantragt werden. Dabei muss der Polizei auch das vollständig ausgefüllte Formular (bereits parkierte Autos) mitgeschickt werden.
  • Die Polizei schleppt dann NUR ab, wenn all dies befolgt wurden.
  • Und hier wohl der wichtigste Punkt: Bereits parkierte Fahrzeuge werden selbstverständlich OHNE Busse und OHNE Kosten für den Halter auf ein freies Parkfeld in der Nähe umgestellt. Wirklich abgeschleppt werden nur Autos, die NACH dem Aufstellen des mobilen Parkverbots hier parkiert wurden. Immerhin!

Im aktuellen Fall war das Parkverbot auf jeden Fall gerechtfertigt: Dieser Monsterkran hätte sich nie durch die meist nur einspurig befahrbare Quartierstrasse mit Parkfeldern links und rechts quetschen können.

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