Keine Wiedereinführung der Handzeichen am Fussgängerstreifen
Das Handzeichen am Fussgängerstreifen soll freiwillig bleiben. Der Nationalrat hat am Dienstag eine
parlamentarische Initiative abgelehnt, die das Rad zurückdrehen wollte.
Sylvia Flückiger-Bäni (SVP/AG) wollte die seit 1994 geltende Vortrittsregel am Zebrastreifen rückgängig machen. Im Strassenverkehrsgesetz sollte wieder stehen, dass Fussgängerinnen und Fussgänger den Streifen nicht überraschend betreten dürften, sondern ein Handzeichen geben müssten.
Nachdem sich die Verkehrskommission dagegen entschieden hatte, fiel die Ablehnung nun im Plenum deutlicher aus. Der Rat teilte die Meinung des TCS, der Beratungsstelle für Unfallverhütung und der Polizei, dass sich die Wiedereinführung des obligatorischen Handzeichens negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken würde.
Vor allem ältere Personen und Kinder könnten häufig kein korrektes Handzeichen geben, argumentierten die Gegner der Initiative. Das obligatorische Handzeichen wäre zudem ein Alleingang der Schweiz in Europa und liefe den Bemühungen entgegen, die Verkehrssicherheit auch grenzüberschreitend zu verbessern.
Nach Ansicht der starken rechtsbürgerlichen Minderheit haben schwere Unfälle an Fussgängerstreifen gezeigt, dass die Kommunikation unter den Verkehrsteilnehmern verbessert werden muss. Klare Regeln seien umso wichtiger, als der Verkehr, rücksichtsloses Verhalten und die Ablenkung durch Handys und dergleichen zugenommen hätten. Soweit die Pressemeldung.
Der Autofahrer ist froh, dass das Handzeichen nicht wieder eingeführt wird, ist aber auch für eine Verbesserung der Kommunikation unter den Verkehrsteilnehmern. Noch immer verlassen sich zu viele Fussgänger blindlings auf ihr Vortrittsrecht, und laufen ohne jeglichen Blick nach links und rechts auf den Fussgängerstreifen und möglicherweise vor ein Auto, das zum Anhalten schon zu nahe ist. Dass Autos Bremswege haben, scheinen sie dabei völlig zu vergessen. Und auch, dass sie zwar Vortritt haben, das Erzwingen des Vortritts aber unzulässig ist bzw. bestraft werden kann. Daher mein Aufruf an Fussgänger UND Autofahrer: versetzt Euch doch mal in die Lage des Anderen. Und nach wie vor gilt natürlich: Autos halten vor dem Fussgängerstreifen, wenn ein Fussgänger diesen überqueren möchte.


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