Nie mehr Parkbussen bezahlen?

Anfangs November hat das Bundesgericht die Parkbusse einer Autohalterin aus dem Kanton Freiburg aufgehoben. Die Frau hatte behauptet, das Auto nicht selbst parkiert zu haben, sondern dass es jemand aus ihrer Familie war. Und gerade weil es jemand aus ihrer Familie war, musste sie nicht sagen, wer es war. Denn hier gilt das das so genannte Aussageverweigerungsrecht zugunsten von Familienangehörigen. Da die Polizei nicht beweisen konnte, wer genau das Auto parkiert hatte, hat das Bundesgericht aufgrund der Unschuldsvermutung die Parkbusse nun aufgehoben (Urteil 6B_748/2009 vom 2. November 2009).

Was wir daraus lernen: Wer mit einem Familienangehörigen unterwegs ist, kann parkieren wann, wo und wie lange er will. Denn wer das Auto parkiert hat, kann so gut wie nie nachgewiesen werden. Aber Achtung: Kann der konkrete Fahrer festgestellt werden, z.B. dank einer Videoüberwachung des Parkplatzes, so müssen neben der Parkbusse auch wesentlich höhere Verfahrenskosten bezahlt werden. Und einem Abschlepper ist es ebenfalls egal, wer gefahren ist.

Noch besser haben es eineiige Zwillinge. Sind sie gemeinsam unterwegs, haben sie quasi einen Freipass für alle Verkehrsübertretungen, solange sie nicht von einem Polizisten angehalten werden. Denn anhand der Fotos von Radaranlagen kann nicht sicher festgestellt werden, ob denn nun der eine oder der andere gefahren ist. Und – wie gesagt – sich gegenseitig belasten müssen sie nicht. Auch hier gilt wieder das Aussageverweigerungsrecht und die Unschuldsvermutung.

Der Autofahrer ist von diesen Entscheiden allerdings nur begrenzt begeistert. Dass das materielle Recht (Parkverbot, Geschwindigkeitsbegrenzung) durch das Verfahrensrecht (Aussageverweigerungsrecht, Unschuldsvermutung) quasi ausser Kraft gesetzt wird, ist sicher nicht die richtige Lösung. Das Bundesgericht will dies aber scheinbar weiterhin so handhaben.

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