SMS schreiben am Steuer gilt als grobe Verkehrsregelverletzung
Wer mit seinem Auto von der Strasse abkommt, weil er am Steuer mit dem Schreiben einer SMS beschäftigt war, begeht eine grobe und nicht bloss eine einfache Verkehrsregelverletzung. Das Bundesgericht hat diese Ansicht der Zürcher Justiz nun bestätigt.
Ein Autolenker war im Oktober 2006 nachts um 23.15 Uhr zwischen Obfelden und Ottenbach unterwegs gewesen. Während er am Steuer eine SMS schrieb, kam er in einer Linkskurve von der Strasse ab und kollidierte mit einem Zaun, wobei er fünf Holzpfähle umfuhr.
Die Zürcher Justiz sprach ihn dafür der groben Verletzung der Verkehrsregeln sowie weiterer Delikte schuldig und verhängte eine bedingte Geldstrafe von 75 Tagessätzen à 150 Franken und 1000 Franken Busse. Dagegen gelangte der Fehlbare ans Bundesgericht und forderte eine Verurteilung wegen einfacher Verkehrsregelverletzung.
Die Richter in Lausanne haben seine Beschwerde nun abgewiesen. Gemäss dem Urteil hat der Betroffene eine wichtige Verkehrsvorschrift in schwerer Weise missachtet, indem er beim Fahren sein Mobiltelefon bedient und die Aufmerksamkeit nicht mehr der Strasse zugewandt hat.
Hätten sich an der betreffenden Stelle andere Verkehrsteilnehmer, etwa Velofahrer, befunden, wäre es trotz der guten nächtlichen Sicht zu einem Zusammenstoss gekommen. Damit habe auch eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer Strassenbenutzer bestanden.
Quelle: SDA


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