Umweltzonen werden doch nicht eingeführt
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat von Ende August bis Ende November 2010 eine Anhörung zu den rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung von Umweltzonen durchgeführt. Neben Stellungnahmen von Behörden und Firmen wurden auch über 3′500 Stellungnahmen von Privatpersonen per Briefpost und E-Mail eingereicht. Die eingegangenen Stellungnahmen zeigen eine mehrheitlich ablehnende Haltung. Insbesondere von den Kantonen, die für die Umsetzung verantwortlich wären, wurde die Vorlage mit grosser Mehrheit verworfen. Sie orten ein Missverhältnis zwischen dem Aufwand und der beschränkten Wirksamkeit von Umweltzonen. Das UVEK verzichtet deshalb auf eine Weiterführung des Projekts und hat den Bundesrat entsprechend informiert.
Die Umweltzonenverordnung hätte den Kantonen ein Instrument in die Hand gegeben, um die Luftqualität in den Städten zu verbessern. Dies kann mit anderen Massnahmen erreicht werden. Zu denken ist etwa an strengere Abgasvorschriften für neue Motorfahrzeuge. Ausserdem haben die Kantone bereits heute die Möglichkeit, die Luftqualität mittels Besteuerung der Fahrzeuge zu beeinflussen, indem z.B. umweltfreundliche Fahrzeuge in den Genuss steuerlicher Vorteile kommen.
Im Autofahrerblog habe ich bereits früher bemängelt, dass die geplante Regelung völlig bedingungslos sämtliche Autos betroffen hätte, ohne irgendwelchen Ausnahmen, z.B. für Oldtimer oder Fahrzeuge von Gehbehinderten, vorzusehen. Ich freue mich über die Entscheidung, das Projekt nicht weiter zu verfolgen.


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