Abbiegescheinwerfer - die neue Autokrankheit

Schon vor längerer Zeit ist mir aufgefallen, dass immer mehr Autos ständig mit eingeschaltetem Nebellicht herumfahren, und bei fast allen war eins davon kaputt. Oder hatte einen Wackelkontakt, indem es sich ein- und wieder ausschaltete. Und dieser Zustand scheint ansteckend zu sein. Denn nach den Luxusmarken sind nun plötzlich auch Billigautos davon betroffen, und leuchten scheinbar ziel- und zwecklos abwechslungsweise mit dem linken und dem rechten Nebellicht.

Dann habe ich herausgefunden, dass diese Autokrankheit im Amtsdeutsch Abbiegescheinwerfer heisst, und solche Lichter offenbar – zumindest seit einer Gesetzesanpassung der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge im Jahr 2005 – gesetzlich erlaubt sind.

Leider ist es schwierig, weitere Informationen zu Abbiegescheinwerfern zu finden. Daher habe ich mich ans Bundesamt für Strassen (ASTRA) gewandt, um mehr darüber zu erfahren. Dabei haben mich v.a. die folgenden Punkte interessiert:

– Wie kam es zur entsprechenden Gesetzesrevision, bzw. wie wurde sie angeregt? Vernehmlassung? Ergebnisse?

– Die Abbiegescheinwerfer werden elektronisch zugeschaltet. Bei normalem Tageslicht sind sie nun wirklich absolut unnötig. Wieso werden sie nicht erst ab einer gewissen Dunkelheit (per Sensor gemessen) zugeschaltet, bzw. wieso wird nicht verhindert, dass sie sich auch bei strahlendem Sonnenschein zuschalten? Meiner Meinung nach wird durch das einzelne Zusatzlicht die Verkehrssicherheit am Tag eher vermindert als erhöht.

– Leuchten dabei wenigstens separate Abblendlichter und nicht die (stärkeren) Nebelscheinwerfer?

Bald darauf habe ich dann die folgende freundliche Antwort des ASTRA erhalten:

Mit dem Erlass von verschiedenen neuen Verordnungen hat der Schweizerische Bundesrat am 19. Juni 1995 zum Abbau von technischen Handelshemmnissen die schweizerischen Bau- und Ausrüstungsvorschriften für Strassenfahrzeuge an die entsprechenden Bestimmungen der Europäischen Union angepasst bzw. die Vorschriften der Europäischen Union in das schweizerische Recht übernommen. Aufgrund dessen wurde auch die damalige Verordnung vom 27. August 1969 über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge (BAV) durch die Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41), ersetzt. http://www.admin.ch/ch/d/sr/c741_41.html

Dies hat auch zur Folge, dass die entsprechenden Verordnungen ständig an die Neuerungen der internationalen Regelungen (EG-Richtlinien / ECE-Reglemente) angepasst werden müssen. Eine Unterlassung dessen würde den Bestrebungen des Bundesrates, nämlich dem Abbau von technischen Handelshemmnissen, zuwiderlaufen.

Dies war auch im Jahre 2005 der Fall, als europaweit eine Regelung über die Zulassung von Fahrzeugen mit sog. Abbiegescheinwerfern erlassen wurde. Der Bundesrat hat der Übernahme dieser Regelung am 10. Juni 2005 mit der am 1. Oktober 2005 in Kraft gesetzten Verordnungsänderung zugestimmt.

So müssen nach den geltenden Bestimmungen von Artikel 73 Absatz 2 VTS paarweise zusammengehörende Lichter und Rückstrahler gleicher Art die gleiche Form, Stärke und Farbe aufweisen sowie symmetrisch zur Längsachse des Fahrzeugs in gleicher Höhe über dem Boden angebracht sein. Sie müssen mit Ausnahme der Parklichter und der Abbiegescheinwerfer gleichzeitig aufleuchten oder erlöschen.

Die Anforderungen an Abbiegescheinwerfer richten sich nach dem ECE-Reglement Nr. 119, die Anforderungen an den Anbau nach dem ECE-Reglement Nr. 48 (Art. 76 Abs. 6 VTS).
Details hierzu finden Sie unter folgender Internetadresse: http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse/KfZ-technische-Vorschriften-,1446.1032708/ECE-Regelungen.htm

Freundliche Grüsse

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Strassen ASTRA
Bereich Fahrzeuge

Aha, jetzt weiss ich schon mehr! Doch nach wie vor irritieren mich diese Einäuger-Nebellichter. Schon bei der kleinsten Seitwärts-Drehbewegung der Räder schalten sie sich ein - also eigentlich immer, wenn das Auto nicht schnurgeradeaus fährt. Und auch unabhängig von den Lichtverhältnissen und scheinbar auch der Geschwindigkeit. Mich wundert, wie man solche ungleichseitig leuchtende Scheinwerfer überhaupt als hilfreich betrachten konnte, zumal die Schweizer Strassen in der Regel gut beleuchtet sind – oder dann nicht kurvig genug, um diese neue Autokrankheit zu rechtfertigen.

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