Autos im Schnee

Dieser Winter hat es in sich. Fast jede Woche fällt neuer Schnee, der Strassen und Autos bedeckt. Darunter leiden Fussgänger, Velofahrer, der öffentliche Verkehr und die Autofahrer gleichermassen. Bei solchem Wetter müssen sich aber vor allem die Autofahrer ihrer Verantwortung den übrigen Verkehrsteilnehmern gegenüber bewusst sein.

Konkret soll man sich nicht vom Gedanken an die warme Sitzheizung verleiten lassen, schon nach kurzem Wischen ins Auto zu steigen, sondern pflichtbewusst das Eis und den Schnee von allen wichtigen Stellen kratzen. Das sind:

  • Komplette Frontscheibe
  • Zumindest die vorderen Seitenscheiben
  • Rückspiegel links und rechts
  • Sämtliche Lichter und Blinker

So sieht man selbst gut, und wird auch gut gesehen.

vom Schnee befreien soll man...

Halten sich Autofahrer nicht an solche Empfehlungen, können die Folgen fatal sein.

Gerade heute (19.2.2009) hat ein Autofahrer in Basel eine Fussgängerin angefahren, weil er sie durch die vereiste Scheibe nicht sah. Er hatte vor dem Losfahren das Eis auf der Frontscheibe nicht abgekratzt. Deshalb übersah er die Fussgängerin, die über einen Fussgängerstreifen überquerte, und auch die Autos aus der Gegenrichtung, die bereits angehalten hatten. Er fuhr ungebremst in die Fussgängerin, die dabei erheblich verletzt wurde.

Und gestern ist der “Gucklochfahrer” vor dem Bundesgericht abgeblitzt. Dieses hat das Urteil des Schaffhauser Obergerichts bestätigt, das den Fahrer mit einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 100 Franken, 400 Franken Busse und Fahrausweisentzug bestraft hatte. Der Gucklochfahrer wurde vor drei Jahren auf einer Hauptstrasse im Thurgau von der Polizei angehalten. Seine Frontscheibe war über und über mit Eis bedeckt, nur auf Augenhöhe hatte er ein Guckloch von 15×25 cm freigekratzt - etwas grösser als eine DVD-Hülle. Die Seitenscheiben waren ebenfalls vereist, es war dunkel und es herrschte Berufsverkehr. Damit habe er eine erhöhte Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen. Neben der Busse muss der Gucklochfahrer nun auch jede Menge Gerichtskosten bezahlen. Und noch ist unklar, wann er seinen Fahrausweis zurück bekommen wird.

Also, liebe Autofahrer: Lasst uns beim nächsten Schneefall unsere Veranwortung wahrnehmen!

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